Bibel - Teil 00576/31169: 1. Mose 23, 4: Ich bin ein Fremdling und Beisasse bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote hinaustrage und begrabe. -
«Ich bin (nur) ein Fremdling und Beisasse-1- hier bei euch: überlaßt mir doch ein Erbbegräbnis bei euch, damit ich meine Tote, die in meinem Hause liegt, begraben kann!» -1) d.h. Gast ohne Grundbesitz.
Ich bin ein Fremdling und Einwohner ohne Bürgerrecht bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, dass ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begraben kann!
Ich bin a) ein Fremder und Einwohner bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meinen Toten begrabe, der vor mir liegt. - a) 1. Mose 17, 8.
Ich bin ein Ausländer und lebe nur als Gast unter euch. Verkauft mir ein Stück Land als Grabstätte für meine Familie, dass ich meine Tote dort bestatten kann.
Ich bin ein sich vorübergehend Aufhaltender und bin Beisasse(a) bei euch. Gebt mir einen ‹erblichen› Grabgrundbesitz(b) bei euch, dass ich meine Tote begraben kann, von meinem Angesicht hinweg. -Fussnote(n): (a) d. h.: ein rechtloser Fremder, ohne Bürgerrecht (b) Vgl. V. 9.20; K. 49, 20; 50, 13. -Parallelstelle(n): Beisasse 1. Mose 17, 8; 1. Chronik 29, 15; Psalm 39, 13; Psalm 105, 12; Apostelgeschichte 7, 5; Hebräer 11, 13
23, 4: gebt mir ein Erbbegräbnis. Verhandlungen um den Kaufpreis (»gebt« bedeutet hier »verkauft«) für hetitischen Besitz wurden gemäß der damaligen hetitischen Sitte durchgeführt, wobei Abraham den Marktwert für das Landstück zahlen wollte (V. 9).