Bibel - Teil 11598/31169: 2. Chronik 20, 7: Hast du, unser Gott, nicht die Bewohner dieses Landes vertrieben vor deinem Volk Israel und hast es den Nachkommen Abrahams, deines Freundes, gegeben für immer?
Hast du, unser Gott, nicht die Bewohner dieses Landes vertrieben vor deinem Volk Israel und hast es den Nachkommen Abrahams, deines Freundes, gegeben für immer?
Hast nicht du, unser Gott, einst die Bewohner dieses Landes vor deinem Volk Israel vertrieben und dies Land den Nachkommen Abrahams, deines Freundes, für ewige Zeit gegeben?
Hast nicht du, unser Gott, die Einwohner dieses Landes vor deinem Volk Israel vertrieben und hast es dem Samen Abrahams, deines Freundes, gegeben, auf ewige Zeiten?
Hast du nicht, unser Gott, die Einwohner dieses Landes vor deinem Volk Israel vertrieben und hast es dem Samen Abrahams, deines Freundes, gegeben auf ewige Zeiten?
Du, unser Gott, hast ja die Bewohner dieses Landes vor deinem Volke Israel vertrieben und hast es den Nachkommen Abrahams, deines Freundes, gegeben für alle Zeiten.
Hast du, unser Gott, nicht die Einwohner dieses Landes vertrieben vor deinem Volk Israel und hast es gegeben dem Samen Abrahams, deines Liebhabers, ewiglich,
Hast nicht du, unser Gott, die Insassen dieses Landes vor deinem Volk Jissrael her enterbt und hast es dem Samen Abrahams, deines Liebenden, für Weltzeit gegeben,
Du, unser Gott, hast doch die früheren Bewohner dieses Landes vor deinem Volk Israel vertrieben und es den Nachkommen deines Freundes Abraham für immer gegeben!
[Art] not thou our God, [who] didst drive out the inhabitants of this land before thy people Israel, and gavest it to the seed of Abraham thy friend for ever?
20, 5: Josua aphat stand im renovierten Mittelhof und betete für die Nation, wobei er sich auf die Verheißungen, die Herrlichkeit und den Namen Gottes berief, die auf dem Spiel standen, da Gott mit Juda identifiziert wurde. In seinem Gebet erkannte Josua aphat Gottes Souveränität an (V. 6), Gottes Bund (V. 7), Gottes Gegenwart (V. 8.9), Gottes Güte (V. 10), Gottes Besitzrecht (V. 11) sowie ihre völlige Abhängigkeit von ihm (V. 12).