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Titel: Bibel - Teil 16180/31169: Psalm 125, 3: Denn der Gottlosen Zepter wird nicht bleiben über dem Erbteil der Gerechten, / damit die Gerechten ihre Hand nicht ausstrecken zur Ungerechtigkeit.
Autor: Bible
Bibelstelle: Psalm 125, 3 (Psalmen)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Seiten: 1
ID: 19125003
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984:Denn der Gottlosen Zepter wird nicht bleiben über dem Erbteil der Gerechten, / damit die Gerechten ihre Hand nicht ausstrecken zur Ungerechtigkeit.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Denn der Gottlosen Zepter wird nicht lasten bleiben / auf dem Erbteil der Gerechten, / damit nicht auch die Gerechten ihre Hände / ausstrecken zum Frevel.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Denn das Zepter der Gottlosigkeit wird nicht mehr ruhen / auf dem Erbe der Gerechten, / damit nicht auch die Gerechten ihre Hände / nach Unrecht ausstrecken. /
Schlachter 1952:Denn das Zepter der Ungerechtigkeit wird nicht auf dem Erbteil der Gerechten bleiben, / auf daß die Gerechten ihre Hände nicht ausstrecken zur Ungerechtigkeit. /
Schlachter 2000 (05.2003):Denn das Zepter der Gesetzlosigkeit wird nicht bleiben auf dem Erbteil der Gerechten, damit die Gerechten ihre Hände nicht nach Unrecht ausstrecken.
Zürcher 1931:er lässt das gottlose Szepter nicht lasten / auf dem Land der Gerechten, / auf dass die Gerechten ihre Hände / nicht ausstrecken zum Frevel. /
Luther 1912:Denn der Gottlosen Zepter wird nicht bleiben über dem Häuflein der Gerechten, auf daß die Gerechten ihre Hand nicht ausstrecken zur Ungerechtigkeit.
Buber-Rosenzweig 1929:Denn nicht wird ruhn der Stab des Frevels auf dem Losteil der Bewährten, damit nicht strecken die Bewährten zum Falsch ihre Hände.
Tur-Sinai 1954:Denn nicht wird ruhn des Frevels Stab / auf der Gerechten Los / auf daß nicht die Gerechten strecken / nach Unrecht ihre Hände. /
Luther 1545 (Original):Denn der Gottlosen Scepter wird nicht bleiben vber dem Heufflin der gerechten, Auff das die Gerechten jre hand nicht ausstrecken zur Vngerechtigkeit.
Luther 1545 (hochdeutsch):Denn der Gottlosen Zepter wird nicht bleiben über dem Häuflein der Gerechten, auf daß die Gerechten ihre Hand nicht ausstrecken zur Ungerechtigkeit.
Neue Genfer Übersetzung 2011:Denn die gottlosen Unterdrücker werden nicht mehr lange ihr Zepter schwingen dürfenüber dem Land, das als Besitz denen zusteht, die nach Gottes Willen leben. Es soll nicht so weit kommen, dass selbst die ihre Hände nach Unrecht ausstrecken, die Gottes Willen tun.
NeÜ 2024:Denn die Herrschaft der Gottlosigkeit / wird nicht bleiben auf dem Gut der Gerechten, / damit nicht auch sie anfangen, Unrecht zu tun.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):denn nicht ruhen wird das Zepter der Ehrfurchtslosigkeit auf dem Losteil der Gerechten, damit nicht die Gerechten ihre Hände ausstrecken nach dem Unrecht.
-Parallelstelle(n): Psalm 37, 18; Jesaja 9, 3; Jesaja 10, 27; Jesaja 14, 5.6; Offenbarung 2, 10; Los. Daniel 12, 1-3.13; ausstrecken Daniel 11, 32.35; 2. Timotheus 2, 19
English Standard Version 2001:For the scepter of wickedness shall not rest on the land allotted to the righteous, lest the righteous stretch out their hands to do wrong.
King James Version 1611:For the rod of the wicked shall not rest upon the lot of the righteous; lest the righteous put forth their hands unto iniquity.
Westminster Leningrad Codex:כִּי לֹא יָנוּחַ שֵׁבֶט הָרֶשַׁע עַל גּוֹרַל הַֽצַּדִּיקִים לְמַעַן לֹא יִשְׁלְחוּ הַצַּדִּיקִים בְּעַוְלָתָה יְדֵיהֶֽם



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:125, 1: S. Anm. zu Psalm 120, 1-7. Autor und Hintergründe sind unbekannt, wenngleich die Zeit Hiskias (2. Könige 18, 27-35) oder Nehemias (Nehemia 6, 1-19) vorgeschlagen wurden. I. Die Sicherheit Jerusalems (125, 1-3) II. Die geistliche Reinheit Jerusalems (125, 4.5) 125, 1 Berg Zion. Der südwestliche Berg, der Jerusalem repräsentierte und ein Zeichen der von Gottes Bundesverheißung getragenen Beständigkeit war. 125, 1 ewiglich. Hier geht es um mehr als eine zeitliche Verheißung. 125, 2 sein Volk. Diejenigen, die auf den Herrn vertrauen (vgl. V. 1).
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