Bibel - Teil 01823/31169: 2. Mose 12, 6: und sollt es verwahren bis zum vierzehnten Tag des Monats. Da soll es die ganze Gemeinde Israel schlachten gegen Abend.
Bis zum vierzehnten Tage dieses Monats sollt ihr sie in Verwahrung haben; dann soll die gesamte Volksgemeinde Israel sie zwischen den beiden Abenden-1- schlachten! -1) d.h. zwischen Sonnenuntergang und Dunkelwerden.
Und ihr sollt es bis zum vierzehnten Tag dieses Monats aufbewahren. Dann soll es die ganze Versammlung der Gemeinde Israel zwischen den zwei Abenden-1- schlachten-a-. -1) d.h. entweder zwischen Sonnenuntergang und völliger Nacht o. zwischen Niedergang (15 Uhr) und Untergang der Sonne. a) 2. Mose 29, 39; 2. Chronik 35, 1; Esra 6, 19.
und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten.
Und ihr sollt es aufbehalten bis zum vierzehnten Tage dieses Monats; dann soll die ganze Gemeinde Israels es schlachten um die Abendzeit. -4. Mose 9, 5.
Und es soll euch in Verwahrung bleiben bis zum vierzehnten Tag dieses Monats; dann soll die ganze Schar der Gemeinde Jisraël es schlachten gegen Abend.
Ihr sollt es bis zum 14. des Monats von der Herde getrennt halten. Dann soll die ganze Versammlung Israels ihre Böckchen in der Abenddämmerung schlachten.
Und es sei euch zur Verwahrung ‹und Beobachtung› bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es schächten(a) zwischen den Abenden(b). -Fussnote(n): (a) d. h.: schlachten, indem man das Blut ganz ausrinnen lässt. (b) d. h.: in der Abenddämmerung, kurz nach Sonnenuntergang (5. Mose 16, 4.6); ob die heb. Form eine Dualform ist (zwischen den zwei Abenden), ist umstritten. -Parallelstelle(n): 3. Mose 23, 5; 4. Mose 9, 3; 4. Mose 28, 16; 5. Mose 16, 1.6; Josua 5, 10; 2. Chronik 35, 1; Esra 6, 19; Matthäus 26, 17
and you shall keep it until the fourteenth day of this month, when the whole assembly of the congregation of Israel shall kill their lambs at twilight.
12, 3: Zu den Anweisungen für das Passah gehörten auch die Details, welche Tiere auszuwählen sind, wann geschlachtet und was mit dem Blut getan werden sollte, wie das Fleisch zu kochen ist, was mit den Resten zu geschehen hat, wie man sich für das Mahl kleiden sollte, warum es »in Eile« gefeiert wurde und was das vergossene Blut bedeutete.