Bibel - Teil 01865/31169: 2. Mose 12, 48: Wenn ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passa halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann trete er herzu, daß er es halte, und er sei wie ein...
Wenn ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passa halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann trete er herzu, daß er es halte, und er sei wie ein Einheimischer des Landes. Aber ein Unbeschnittener darf nicht davon essen.
und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HErrn feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen.
Wenn sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll (bei) ihm alles Männliche beschnitten werden, und dann komme er herbei, um es zu feiern; und er soll wie ein Einheimischer des Landes gelten. Es darf jedoch kein Unbeschnittener davon essen-a-. -a) Hesekiel 44, 9.
Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Und wenn sich bei dir ein Fremdling aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll alles Männliche bei ihm beschnitten werden, und dann erst darf er hinzutreten, um es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes, denn kein Unbeschnittener darf davon essen.
Wenn aber ein Fremder bei dir wohnt und er dem Herrn das Passa halten will, so soll alles Männliche, das zu ihm gehört, beschnitten werden; dann mag er herzutreten, um es zu feiern, und er gelte wie ein Einheimischer; aber kein Unbeschnittener soll davon essen.
So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem Herrn das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Wenn bei dir ein Gastsasse gastet und will IHM das Übersprungsmahl machen, muß alles Männliche bei ihm beschnitten sein, dann nahe er, es zu machen, und sei wie ein Sproß des Landes. Alljeder Vorhautige soll nicht davon essen.
Und wenn bei dir ein Fremdling weilt und dem Ewigen ein Pessah bereiten will, so soll alles Männliche ihm beschnitten werden; dann mag er nahen, um es zu bereiten, und sei dem Volksgeborenen des Landes gleich; jeder Unbeschnittene aber darf nicht davon essen.
So aber ein Frembdling bey dir wonet, vnd dem HERRN das Passah halten wil, der beschneite alles was menlich ist, Als denn mache er sich erzu, das er solchs thu, vnd sey wie ein einheimischer des lands, Denn kein Vnbeschnitter sol dauon essen.
So aber ein Fremdling bei dir wohnet und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; als dann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen.
Und wenn sich ein Fremdling bei dir aufhält und Jahweh das Passa bereiten will, werde alles Männliche [bei] ihm beschnitten, und danach trete er heran, dass er es bereite. Und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes. Aber kein Unbeschnittener darf davon essen. -Parallelstelle(n): Hesekiel 44, 9
If a stranger shall sojourn with you and would keep the Passover to the LORD, let all his males be circumcised. Then he may come near and keep it; he shall be as a native of the land. But no uncircumcised person shall eat of it.
And when a stranger shall sojourn with thee, and will keep the passover to the LORD, let all his males be circumcised, and then let him come near and keep it; and he shall be as one that is born in the land: for no uncircumcised person shall eat thereof.
12, 43: Zu weiteren Regeln für das Passah gehörten Teilnahmeverbote für alle unbeschnittenen Ausländer, Fremde und Knechte. Um an diesem Mahl teilzunehmen, mussten Nichtisraeliten »wie ein Einheimischer des Landes« werden (V.48). S. Anm. zu Jeremia 4, 4.