Bibel - Teil 03360/31169: 3. Mose 21, 14: keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen,
eine Witwe oder eine verstoßene-1- Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne - diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen, -1) o: geschiedene.
Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen-a-; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen-1- soll er zur Frau nehmen-a-. -1) w: Völkern. a) Hesekiel 44, 22.
Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen,
Eine Witwe oder Verstossene oder Geschwächte oder Dirne, eine solche darf er sich nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Stammesgenossen soll er sich zum Weibe nehmen,
eine Witwe oder eine Verstoßne oder eine Preisgegebne, eine Hure, diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volkleuten nehme er sich zum Weib,
Eine Witwe und eine Verstoßene, sowie eine Geschändete, eine Buhlerin, - diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau von seinen Sippen soll er zum Weib nehmen,
Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein.
Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen soll er zur Frau nehmen. -Parallelstelle(n): 3. Mose 21, 7; Hesekiel 44, 22
A widow, or a divorced woman, or a woman who has been defiled, or a prostitute, these he shall not marry. But he shall take as his wife a virgin of his own people,
21, 1: Hier werden Gesetze für die Priester erteilt, die einen höheren Heiligkeitsmaßstab erfüllen mussten als die anderen Israeliten. 21, 1 verunreinigen. Berührung mit einer Leiche (4. Mose 19, 11) oder Aufenthalt in einem Raum mit einer Leiche (4. Mose 19, 14) verunreinigte. Ausnahmen waren die Toten der eigenen Familie des Priesters (V. 2-4).