Bibel - Teil 03515/31169: 3. Mose 25, 45: und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu eigen haben
und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu eigen haben
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben, - aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen, sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
Und auch von den Kindern der Beisassen-1-, die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, -1) s. Anm. zu V. 6.
Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,
Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Gäste, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Sippen bei euch, die in eurem Land geboren sind; diese könnt ihr als Eigentum behalten,
Auch aus den Kindern der Beisassen, die unter euch weilen, mögt ihr welche kaufen, überhaupt aus ihrem Geschlecht, das unter euch wohnt und das in eurem Lande geboren ist; solche können euer Eigentum werden,
und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben
auch aus den Kindern der Beisassen, die neben euch gasten, aus ihnen mögt ihr erwerben, und aus ihrer Sippschaft, die neben euch ist, die sie in eurem Lande zeugten, und die seien euch in Hufenhörigkeit,
Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben, und sie mögen euch zum Besitz verbleiben.
Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen.
und auch von den Söhnen der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und [ebenso] von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land geboren haben; und sie mögen euch zum ‹erblichen› Besitztum sein,
You may also buy from among the strangers who sojourn with you and their clans that are with you, who have been born in your land, and they may be your property.
Moreover of the children of the strangers that do sojourn among you, of them shall ye buy, and of their families that [are] with you, which they begat in your land: and they shall be your possession.