Bibel - Teil 03519/31169: 3. Mose 25, 49: oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.
oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims-1- mag-2- ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen. -1) = sein Vetter. 2) o: darf.
Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen-1-, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand (es wieder) aufbringen-2-, dann soll er sich selbst einlösen-a-. -1) o: zurückkaufen. 2) w: erreichen. a) V. 26-28.
oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.
oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.
oder sein Oheim oder Vetter mag ihn loskaufen, oder sonst ein naher Blutsverwandter aus seinem Geschlecht mag ihn loskaufen; oder wenn er die Mittel dazu aufbringt, mag er sich selber loskaufen.
oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.
oder sein Oheim oder seines Oheims Sohn soll ihn lösen oder von seines Fleisches Leib, von seiner Sippschaft soll ihn einer lösen, oder wenn seine Hand zureicht, soll er sich lösen.
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims soll ihn lösen, oder einer von seiner Blutsverwandtschaft, von seiner Familie, soll ihn lösen, oder wird sein Vermögen hinreichend, so soll er sich selbst lösen.
oder sein Vetter oder vetters Son, oder sonst sein nehester Blutfreund seines Geschlechts, oder so seine selbs hand so viel erwirbt, so sol er sich lösen.
oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soll er sich lösen.
Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen.
oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn lösen. Oder, wenn seine Hand es aufbringen kann, soll er sich selbst lösen. -Parallelstelle(n): 3. Mose 25, 26-28
Either his uncle, or his uncle's son, may redeem him, or [any] that is nigh of kin unto him of his family may redeem him; or if he be able, he may redeem himself.