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Titel: Gibt es ein Recht auf Abtreibung?
Autor: Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen e.V.
Bibelstelle: Sprüche 31, 8 (Sprichwörter) und Psalm 139, 14 (Psalmen)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Kurzbotschaft
Datum/Uhrzeit: 06.2019
Seiten: 12
ID: 32274
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte: Traktat
Flyer
Kein Kind ist unzumutbar
Warum man Kinder - auch vor ihrer Geburt - nicht töten darf
Wie ist die gesellschaftliche Situation?
Hundertprozentig wirksame Verhütung gibt es nicht. Sexuelle Aktivität führt deshalb zu Schwangerschaften. Diese sind häufig zu dem Zeitpunkt nicht erwünscht. Ein Kind stört das Konzept der "sexuellen Selbstbestimmung."
Abtreibungsbefürworter versprechen eine Lösung:
Die legalisierte Abtreibung - in alleiniger Entscheidungshoheit der Frau - durch ärztliche Ausführung ohne wesentliche Risiken - durch Gesetzgebung ohne Strafandrohung - durch staatlich gesicherte Finanzierung. Durch entsprechende Gesetzesänderungen seit bald 50 Jahren und mindestens 8 Mio. durchgeführter Abtreibungen hat sich im öffentlichen Bewusstsein verankert: - Abtreibung gehört zum Leben dazu. - Abtreibung ist eine medizinische Dienstleistung. - Frauen haben bei Bedarf einen Anspruch darauf. - Kein Kindsvater hat ein Mitspracherecht. Abtreibungsbefürworter feiern dies als historischen Sieg in der Befreiung der Frauen von unerwünschter Mutterschaft und als humanen Fortschritt zur Sicherung der Frauengesundheit im Schutz vor früheren illegalen, oft tödlichen Abtreibungen.
Die Gesetzeslage
Die Paragraphen 218ff StGB und das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellen den Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe und betonen das Lebensrecht und die Schutzwürdigkeit des gezeugten Kindes. Gleichzeitig jedoch betonen sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau als höherwertiges Rechtsgut. Die Beratungsregelung ermöglicht eine bedingungslose Abtreibung bis zur 12. Woche. Mithilfe des weitgefassten Konstruktes "ärztlich erkannte Unzumutbarkeit" der Fortführung der Schwangerschaft (früher "medizinische oder vitale Indikation") ist die vorgeburtliche Tötung eines Kindes bis zum Ende der Schwangerschaft "nicht rechtswidrig". Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Frau werden die meisten Abtreibungen ohne Berücksichtigung des Partnereinkommens aus Steuern finanziert. Folgebehandlungen belasten die Krankenkassen. Es gibt Ärzte, die sich nahezu ausschließlich über Abtreibungen finanzieren. Sie müssen nicht einmal Gynäkologen sein. Unter diesen Rahmenbedingungen finden seit Jahren folgende (unvollständig gemeldeten) ca. 100.000 Abtreibungen statt:
ca. 97% nach Beratungsregelung
ca. 3% nach Zumutbarkeit
ca. 20 Eingriffe nach rechtswidriger Tat (Vergewaltigung)
Aus "Pro Choice" – Sicht (Befürworter der Wahlfreiheit) ist jegliche gesetzliche Regelung einschließlich der Beratung überflüssig, da Frauen selbstbestimmt und ohne Beeinflussung eine Entscheidung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft treffen können. Unter Führung von "Pro familia" kämpfen sie deshalb für eine ersatzlose Streichung und völlige Freigabe der Abtreibung. Aus "Pro Life" – Sicht (Befürworter des bedingungslosen Lebensrechts) müssen die gegenwärtigen Gesetze und die daraus entwickelte mangelhafte Beratung grundlegend reformiert werden. Der Gesetzgeber (seit Jahrzehnten alle im Bundestag vertretenen Parteien) verweigert seine vom...
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