Bibel - Teil 03837/31169: 4. Mose 6, 13: Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: Wenn die Zeit seines Gelübdes um ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen.
«FOLGENDE Vorschriften aber gelten für den Nasiräer-1-: An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes; -1) = Gottgeweihten.
Und dies ist das Gesetz des Nasiräers-1-: An dem Tag, an dem die Tage seiner Weihe erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Begegnung bringen. -1) d.h. des Abgesonderten o. Geweihten.
Und dieses ist die Weisung des Nasiräers: An dem Tag, an dem die Tage seiner Weihe erfüllt sind, lasse man ihn an den Eingang des Zeltes der Begegnung kommen. -Parallelstelle(n): Apostelgeschichte 21, 23-26
And this [is] the law of the Nazarite, when the days of his separation are fulfilled: he shall be brought unto the door of the tabernacle of the congregation:
6, 1: Während es in 5, 1-31 darum ging, das Lager zu reinigen, indem alles Unreine und Sündige verurteilt wurde, wird in 6, 1-21 gezeigt, wie es für jeden Israeliten möglich war, sich dem Herrn zu weihen. Obwohl nur Familienangehörige Aarons Priester sein konnten, konnte jeder Mann bzw. jede Frau eine Zeit lang (zwischen einem Monat und ein Leben lang) »priesterlich« sein (d.h. dem Dienst für Gott geweiht), indem das Gelübde des Nasiräers abgelegt wurde. Ein solches Gelübde wurde von Menschen abgelegt, die Gott und seinem Dienst außerordentlich hingegeben waren.