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Titel: Bibel - Teil 04544/31169: 4. Mose 26, 54: Dem Geschlecht, das groß ist an Zahl, sollst du viel zum Erbe geben, und dem Geschlecht, das gering ist an Zahl, wenig; einem jeden soll man geben nach seiner Zahl.
Autor: Bible
Bibelstelle: 4. Mose 26, 54 (Viertes Buch Mose, Numeri)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Seiten: 1
ID: 4026054
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984:Dem Geschlecht, das groß ist an Zahl, sollst du viel zum Erbe geben, und dem Geschlecht, das gering ist an Zahl, wenig; einem jeden soll man geben nach seiner Zahl.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):den größeren Stämmen sollst du einen größeren Erbbesitz geben, dagegen den kleineren einen weniger großen Erbbesitz zuteilen: jedem Stamme soll sein Erbbesitz nach der Zahl der aus ihm Gemusterten zugeteilt werden.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Dem, der groß ist (an Zahl), sollst du sein Erbteil groß bemessen, und dem, der klein ist (an Zahl), sollst du sein Erbteil klein bemessen-a-. -a) 4. Mose 33, 54; 35, 8; Josua 17, 14.17; 19, 9.
Schlachter 1952:Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem (Stamm) soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.
Schlachter 2000 (05.2003):Denen, die zahlreich sind, sollst du ein größeres Erbteil geben, und denen, die wenige sind, sollst du ein kleineres Erbteil geben; jedem soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.
Zürcher 1931:Den grössern (Stämmen) sollst du ein grosses Erbgut geben, und den kleinern ein kleines; jedem (Stamm) soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. -4. Mose 33, 54.
Luther 1912:Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
Buber-Rosenzweig 1929:dem Mehrhaltigen mehre sein Eigentum, dem Minderhaltigen mindre sein Eigentum, die Mannschaft, entsprechend ihren Eingeordneten werde ihr Eigentum ausgegeben
Tur-Sinai 1954:Dem Zahlreichen sollst du größeren, und dem Geringen geringeren Erbbesitz geben; jedem nach seinen Gemusterten werde sein Erbbesitz gegeben.
Luther 1545 (Original):Vielen soltu viel zum Erbe geben, vnd wenigen wenig, Jglichen sol man geben nach jrer zal.
Luther 1545 (hochdeutsch):Vielen sollst du viel zum Erbe geben und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
NeÜ 2024:Einem großen Stamm sollst du einen großen Erbbesitz zuteilen und einem kleinen einen kleinen. Jedem Stamm soll sein Erbbesitz nach der Zahl seiner Gemusterten zugeteilt werden.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Dem Großen(a) sollst du sein Erbteil groß machen und dem Kleinen sollst du sein Erbteil klein machen. Jedem soll sein Erbteil entsprechend [der Zahl] seiner Gemusterten gegeben werden.
-Fussnote(n): (a) d. h.: Dem Zahlreichen
-Parallelstelle(n): 4. Mose 33, 54; Josua 17, 14.17
English Standard Version 2001:To a large tribe you shall give a large inheritance, and to a small tribe you shall give a small inheritance; every tribe shall be given its inheritance in proportion to its list.
King James Version 1611:To many thou shalt give the more inheritance, and to few thou shalt give the less inheritance: to every one shall his inheritance be given according to those that were numbered of him.
Westminster Leningrad Codex:לָרַב תַּרְבֶּה נַחֲלָתוֹ וְלַמְעַט תַּמְעִיט נַחֲלָתוֹ אִישׁ לְפִי פְקֻדָיו יֻתַּן נַחֲלָתֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:26, 52: Anhand dieser Zahlen der Volkszählung sollte die Entscheidung über die Erbschaft der einzelnen Stämme und die Lage im Land fallen (vgl. Josua . 13, 1-7).
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