Bibel - Teil 04544/31169: 4. Mose 26, 54: Dem Geschlecht, das groß ist an Zahl, sollst du viel zum Erbe geben, und dem Geschlecht, das gering ist an Zahl, wenig; einem jeden soll man geben nach seiner Zahl.
Dem Geschlecht, das groß ist an Zahl, sollst du viel zum Erbe geben, und dem Geschlecht, das gering ist an Zahl, wenig; einem jeden soll man geben nach seiner Zahl.
den größeren Stämmen sollst du einen größeren Erbbesitz geben, dagegen den kleineren einen weniger großen Erbbesitz zuteilen: jedem Stamme soll sein Erbbesitz nach der Zahl der aus ihm Gemusterten zugeteilt werden.
Dem, der groß ist (an Zahl), sollst du sein Erbteil groß bemessen, und dem, der klein ist (an Zahl), sollst du sein Erbteil klein bemessen-a-. -a) 4. Mose 33, 54; 35, 8; Josua 17, 14.17; 19, 9.
Denen, die zahlreich sind, sollst du ein größeres Erbteil geben, und denen, die wenige sind, sollst du ein kleineres Erbteil geben; jedem soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.
Den grössern (Stämmen) sollst du ein grosses Erbgut geben, und den kleinern ein kleines; jedem (Stamm) soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. -4. Mose 33, 54.
dem Mehrhaltigen mehre sein Eigentum, dem Minderhaltigen mindre sein Eigentum, die Mannschaft, entsprechend ihren Eingeordneten werde ihr Eigentum ausgegeben
Einem großen Stamm sollst du einen großen Erbbesitz zuteilen und einem kleinen einen kleinen. Jedem Stamm soll sein Erbbesitz nach der Zahl seiner Gemusterten zugeteilt werden.
Dem Großen(a) sollst du sein Erbteil groß machen und dem Kleinen sollst du sein Erbteil klein machen. Jedem soll sein Erbteil entsprechend [der Zahl] seiner Gemusterten gegeben werden. -Fussnote(n): (a) d. h.: Dem Zahlreichen -Parallelstelle(n): 4. Mose 33, 54; Josua 17, 14.17
To a large tribe you shall give a large inheritance, and to a small tribe you shall give a small inheritance; every tribe shall be given its inheritance in proportion to its list.
To many thou shalt give the more inheritance, and to few thou shalt give the less inheritance: to every one shall his inheritance be given according to those that were numbered of him.
26, 52: Anhand dieser Zahlen der Volkszählung sollte die Entscheidung über die Erbschaft der einzelnen Stämme und die Lage im Land fallen (vgl. Josua . 13, 1-7).