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Titel: Bibel - Teil 04751/31169: 4. Mose 32, 32: Wir wollen gerüstet hinüberziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseits des Jordans.
Autor: Bible
Bibelstelle: 4. Mose 32, 32 (Viertes Buch Mose, Numeri)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Seiten: 1
ID: 4032032
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984:Wir wollen gerüstet hinüberziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseits des Jordans.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):wir wollen kampfgerüstet vor dem HErrn her in das Land Kanaan hinüberziehen, damit uns unser Erbbesitz diesseit des Jordans verbleibt.»
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wir wollen gerüstet vor dem HERRN in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitz soll uns diesseits des Jordan (erhalten bleiben).-a- -a) V. 19; 4. Mose 34, 15; Josua 12, 1-6.
Schlachter 1952:Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen.
Schlachter 2000 (05.2003):Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN, und das Besitztum unseres Erbes soll uns diesseits des Jordan verbleiben!
Zürcher 1931:wir wollen im Angesicht des Herrn gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen, damit wir unsern Erbbesitz jenseits-1- des Jordan behalten. -1) das bed. hier: östlich des Jordan.
Luther 1912:Wir wollen gerüstet ziehen vor dem Herrn ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans.
Buber-Rosenzweig 1929:wir, Sturmgegürtete schreiten wir vor SEINEM Antlitz ins Land Kanaan, und mit uns ist das Hufenrecht unsres Eigens diesseit des Jordans.
Tur-Sinai 1954:Wir, wir wollen gerüstet vor dem Ewigen in das Land Kenaan hinüberziehn, bei uns aber sei unser Erbbesitz diesseits des Jardens.»
Luther 1545 (Original):Wir wöllen gerüst ziehen fur dem HERRN ins land Canaan, vnd vnser Erbgut besitzen disseid des Jordans.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans.
NeÜ 2024:Für unseren Erbbesitz diesseits des Jordan werden wir vor Jahwe gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Wir ziehen [kampf]gerüstet hinüber in das Land Kanaan, vor dem Angesicht Jahwehs, und das Besitztum unseres Erbteils diesseits des Jordans soll uns gehören.
-Parallelstelle(n): Josua 12, 1-6
English Standard Version 2001:We will pass over armed before the LORD into the land of Canaan, and the possession of our inheritance shall remain with us beyond the Jordan.
King James Version 1611:We will pass over armed before the LORD into the land of Canaan, that the possession of our inheritance on this side Jordan [may be] ours.
Westminster Leningrad Codex:נַחְנוּ נַעֲבֹר חֲלוּצִים לִפְנֵי יְהוָה אֶרֶץ כְּנָעַן וְאִתָּנוּ אֲחֻזַּת נַחֲלָתֵנוּ מֵעֵבֶר לַיַּרְדֵּֽן
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