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Titel: Bibel - Teil 04870/31169: 4. Mose 35, 24: so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.
Autor: Bible
Bibelstelle: 4. Mose 35, 24 (Viertes Buch Mose, Numeri)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Seiten: 1
ID: 4035024
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984:so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
Revidierte Elberfelder 1985/1986:dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten:
Schlachter 1952:so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.
Schlachter 2000 (05.2003):dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.
Zürcher 1931:so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden,
Luther 1912:so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
Buber-Rosenzweig 1929:richte die Gemeinschaft zwischen dem Schläger und dem Bluteinlöser nach diesen Rechtsgeheißen,
Tur-Sinai 1954:so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher auf Grund dieser Rechtsvorschriften entscheiden.
Luther 1545 (Original):So sol die Gemeine richten zwischen dem der geschlagen hat, vnd dem Recher des bluts in diesem gericht.
Luther 1545 (hochdeutsch):so soll die Gemeine richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts in diesem Gericht.
NeÜ 2024:dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):‹dann› soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten.
-Parallelstelle(n): 4. Mose 35, 1
English Standard Version 2001:then the congregation shall judge between the manslayer and the avenger of blood, in accordance with these rules.
King James Version 1611:Then the congregation shall judge between the slayer and the revenger of blood according to these judgments:
Westminster Leningrad Codex:וְשָֽׁפְטוּ הָֽעֵדָה בֵּין הַמַּכֶּה וּבֵין גֹּאֵל הַדָּם עַל הַמִּשְׁפָּטִים הָאֵֽלֶּה



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:35, 9: Sechs der Levitenstädte wurden zu »Zufluchtsstädten« erklärt (s. 5. Mose 19, 1-13). Diese Städte waren Zufluchtsorte, an denen jeder Schutz fand, der versehentlich jemanden getötet hatte (d.h. durch Totschlag).
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