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Titel: Bibel - Teil 04889/31169: 4. Mose 36, 9: und nicht ein Erbteil von einem Stamm an den andern falle, sondern ein jeder soll festhalten an seinem Erbe unter den Stämmen Israels.
Autor: Bible
Bibelstelle: 4. Mose 36, 9 (Viertes Buch Mose, Numeri)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Seiten: 1
ID: 4036009
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984:und nicht ein Erbteil von einem Stamm an den andern falle, sondern ein jeder soll festhalten an seinem Erbe unter den Stämmen Israels.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.»
Revidierte Elberfelder 1985/1986:und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten-a-. -a) Josua 24, 28; 1. Samuel 26, 19; 1. Könige 21, 3.
Schlachter 1952:und nicht ein Erbteil von einem Stamme dem andern zugewendet werde, sondern ein jeder unter den Stämmen der Kinder Israel bei seinem Erbteil bleibe.
Schlachter 2000 (05.2003):und damit nicht ein Erbteil von einem Stamm zu einem anderen Stamm übergeht, sondern jeder unter den Stämmen der Kinder Israels an seinem Erbteil festhält.
Zürcher 1931:und nicht Erbbesitz von einem Stamme auf den andern übergeht; sondern die Stämme Israels sollen ein jeder an seinem Erbbesitz festhalten.
Luther 1912:und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.
Buber-Rosenzweig 1929:Nicht kreise Eigentum von Stab zu anderm Stab, sondern die Stäbe der Söhne Jissraels sollen verhaftet sein, die Mannschaft ihrem Eigentum.
Tur-Sinai 1954:Es soll aber nicht ein Erbteil übergehn von Stamm zu Stamm, sondern festhalten sollen die Stämme der Kinder Jisraël, jeder an seinem Erbe.»
Luther 1545 (Original):vnd nicht ein erbteil von einem stam falle auff den andern, sondern ein jglicher hange an seinem erbe vnter den stemmen der kinder Jsrael.
Luther 1545 (hochdeutsch):und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.
NeÜ 2024:Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe; denn die Stämme der Söhne Israels sollen jeder an seinem Erbteil haften.
-Parallelstelle(n): 1. Könige 21, 3
English Standard Version 2001:So no inheritance shall be transferred from one tribe to another, for each of the tribes of the people of Israel shall hold on to its own inheritance.'
King James Version 1611:Neither shall the inheritance remove from [one] tribe to another tribe; but every one of the tribes of the children of Israel shall keep himself to his own inheritance.
Westminster Leningrad Codex:וְלֹֽא תִסֹּב נַחֲלָה מִמַּטֶּה לְמַטֶּה אַחֵר כִּי אִישׁ בְּנַחֲלָתוֹ יִדְבְּקוּ מַטּוֹת בְּנֵי יִשְׂרָאֵֽל
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