Bibel - Teil 27530/31169: Apostelgeschichte 15, 20: sondern ihnen vorschreibe, daß sie sich enthalten sollen von Befleckung durch Götzen und von Unzucht** und vom Erstickten* und vom Blut. -
sondern ihnen vorschreibe, daß sie sich enthalten sollen -a-von Befleckung durch Götzen und -b-von Unzucht** und vom Erstickten* und -c-vom Blut. -a) 3. Mose 19, 4. b) 3. Mose 19, 29. c) 3. Mose 3, 17.
sondern ihnen nur die Verpflichtung auferlegen, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Fleisch erstickter Tiere und vom (Genuß von) Blut fern zu halten.
sondern ihnen nur schreiben-1- soll, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Erstickten-2- und vom Blut zu enthalten. -1) o: auftragen. 2) d.h. vom Fleisch erwürgter Tiere, die ohne Ausfließenlassen des Blutes getötet worden waren (vgl. 3. Mose 17, 13.14; 5. Mose 12, 16.23).++
sondern schreibe ihnen, daß sie sich enthalten von Unsauberkeit der Abgötter und von Hurerei und vom Erstickten und a) vom Blut. - a) 1. Mose 9, 4; 3. Mose 3, 17.
sondern schreibe ihnen, daß sie sich enthalten von Unsauberkeit der Abgötter und von Hurerei und vom Erstickten und -a-vom Blut. -a) 1. Mose 9, 4; 3. Mose 3, 17.
Allerdings sollten wir sie in einem Brief dazu auffordern, folgende Dinge zu unterlassen: jede Verunreinigung durch Götzenverehrung und 'jede Form von' Unmoral sowie den Genuss von Blut und von nicht ausgeblutetem Fleisch. [Kommentar: Einen möglichen Hintergrund für dieses vierfache Verbot bilden die Opfermahlzeiten in den Götzentempeln, bei denen alle hier untersagten Dinge praktiziert wurden. Denkbar ist auch, den Beschluss vor dem Hintergrund von 3. Mose 17 und 18 zu verstehen. Dort finden sich Parallelen zu allen hier aufgestellten Forderungen (zur Götzenverehrung und zum Götzenopferfleisch vergleiche 3. Mose 17, 7-9, zum Blut 3. Mose 17, 10-12, zum nicht ausgebluteten Fleisch 3. Mose 17, 13-16, zur sexuellen Unmoral 3. Mose 18, 6-23), und die Anweisungen gelten ausdrücklich auch für Ausländer, die in Israel leben (siehe 3. Mose 17, 8.10.12.13.15; 18, 26).]
Wir wollen ihnen nur schreiben, sie sollen meiden: den Genuß von Götzenopferfleisch-1-, die Ehe mit Heiden-2-*, das Fleisch von Tieren, die man in Schlingen fängt-3-, und das Essen des Blutes geschlachteter Tiere-a-*. -1) w: «die Befleckung der Götzen», vgl. 1. Korinther 8 und 10, 23ff. 2) w: «Hurerei», vgl. 2. Mose 34, 16; 5. Mose 7, 3; 1. Korinther 7, 39. 3) so daß das Blut nicht auslaufen kann. a) 3. Mose 17, 10-14.
sondern ihnen nur die Verpflichtung auferlegen, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Fleisch erstickter Tiere und vom (Genuß von) Blut fern zu halten.
daß sie sich enthalten von den Verunreinigungen der Götzen und von der Hurerei und vom Erstickten und vom Blute-1-. -1) o: und der Hurerei und des Erstickten und des Blutes.++