Er soll [als Unterhalt] den gleichen Anteil essen wie sie - ungeachtet der Einkünfte aus [dem Gut] seiner Väter(a). -Fussnote(n): (a) o.: abgesehen von dem Erlös (den er aus dem Verkauf des Vermögens) seiner Vorfahren (hat). -Parallelstelle(n): 2. Chronik 31, 4; Nehemia 12, 47
18, 6: ein Levit. Wenn ein Levit zum zentralen Heiligtum gehen wollte, um dort im Namen des Herrn zu dienen, war ihm dies gestattet; er erhielt den gleichen Anteil wie die anderen Leviten.