Bibel - Teil 05554/31169: 5. Mose 25, 6: Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, damit dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel.
der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
Und es soll geschehen: der Erstgeborene, den sie (dann) gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen-1a-, damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird-b-. -1) w: soll sich auf den Namen seines Bruders erheben. a) 1. Mose 38, 8.9. b) Ruth 4, 10.
Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen, damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird.
Und der Erstgeborene, den sie dann gebärt, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders eintreten, damit dessen Name nicht ausgelöscht wird aus Jisraël.
Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll über dem Namen seines verstorbenen Bruders erstehen(a), damit dessen Name nicht aus Israel ausgelöscht werde. -Fussnote(n): (a) d. h.: er soll im Geschlechtsregister als Sohn seines verstorbenen Bruders eingetragen werden (und als Erbe seines Besitzes gelten). -Parallelstelle(n): Namen 1. Mose 38, 8-10; Ruth 4, 10; Psalm 9, 6; Psalm 109, 13
And it shall be, [that] the firstborn which she beareth shall succeed in the name of his brother [which is] dead, that his name be not put out of Israel.
25, 5: Schwagerehen sahen vor, dass der Bruder des Toten, der kinderlos verstarb, die Witwe heiratet, um seinem toten Bruder einen Erben zu geben. In Israel waren dies keine Zwangsehen, vielmehr wurden sie als Möglichkeiten für Brüder angesehen, die zusammen wohnten. Dies erforderte natürlich, dass der Bruder unverheiratet war und wünschte, den Besitz durch einen männlichen Erben in der Familie zu halten. Vgl. 3. Mose 18, 16; 20, 21, wo der Ehebruch mit der Frau eines lebenden Bruders verboten wird. Obwohl es keine Pflicht war, demonstrierte diese Gewohnheit brüderliche Zuneigung. Wenn ein einzelner Bruder dieses Vorgehen ablehnte, wurde er von den Ältesten verachtet und gedemütigt. Der Fortbestand seines Namens als einem Mitglied des Bundesvolkes zeugte von der Würde des Einzelnen. Da 4. Mose 27, 4-8 Töchtern das Erbrecht gab, wenn keine Söhne in der Familie vorhanden waren, ist es berechtigt, in V. 5 eher »kein Kind« als »keinen Sohn« zu lesen. Vgl. Tamar (1. Mose 38, 8-10) und die Ehe von Boas und Ruth (Ruth 4, 1-17). 25, 5 Vgl. Matthäus 22, 24; Markus 12, 19; Lukas 20, 28.