25, 5: Schwagerehen sahen vor, dass der Bruder des Toten, der kinderlos verstarb, die Witwe heiratet, um seinem toten Bruder einen Erben zu geben. In Israel waren dies keine Zwangsehen, vielmehr wurden sie als Möglichkeiten für Brüder angesehen, die zusammen wohnten. Dies erforderte natürlich, dass der Bruder unverheiratet war und wünschte, den Besitz durch einen männlichen Erben in der Familie zu halten. Vgl. 3. Mose 18, 16; 20, 21, wo der Ehebruch mit der Frau eines lebenden Bruders verboten wird. Obwohl es keine Pflicht war, demonstrierte diese Gewohnheit brüderliche Zuneigung. Wenn ein einzelner Bruder dieses Vorgehen ablehnte, wurde er von den Ältesten verachtet und gedemütigt. Der Fortbestand seines Namens als einem Mitglied des Bundesvolkes zeugte von der Würde des Einzelnen. Da 4. Mose 27, 4-8 Töchtern das Erbrecht gab, wenn keine Söhne in der Familie vorhanden waren, ist es berechtigt, in V. 5 eher »kein Kind« als »keinen Sohn« zu lesen. Vgl. Tamar (1. Mose 38, 8-10) und die Ehe von Boas und Ruth (Ruth 4, 1-17). 25, 5 Vgl. Matthäus 22, 24; Markus 12, 19; Lukas 20, 28.