Paulus konkretisiert nun mittels einer Parenthese die weltlichen Vorschriften, die aus dem Mund der Verführer kommen könnten: Es geht wohl um unrein erklärte Dinge, die nicht zu berühren oder gegessen bzw. getrunken, und nicht einmal angefasst werden sollten. Zwei der genannten Verben kommen auch in Euripides, Iphigenie von Tauris 381, vor, wodurch ein Vergleich möglich ist: „τὰ τῆς θεοῦ δὲ μέμφομαι σοφίσματα, ἥτις βροτῶν μὲν ἤν τις ἅψηται φόνου ἢ καὶ λοχείας ἢ νεκροῦ θίγηι χεροῖν βωμῶν ἀπείργει, μυσαρὸν ὡς ἡγουμένη, αὐτὴ δὲ θυσίαις ἥδεται βροτοκτόνοις“. „Ich tadle die Göttin aufgrund des Widersinns, welche zwar einen Sterblichen, der mit Mord in Berührung kam oder eine Neugeburt oder einen Toten mit den Händen angefasst hat, von ihren Altären verbannt, wie einen Verächtlichen betrachtet, selbst aber an Menschenopfern Freude hat“. Somit ist „berühren“ in diesem Vers eher mit der Konnotation, gar nicht in Kontakt kommen, „anfassen“ eher damit, nichts in die Hand zu nehmen, in Verbindung. Die von Paulus verurteilten Handlungen bestehen in Verboten, mit etwas als unrein Deklariertem in Kontakt zu kommen. Dabei werden die konkreten Dinge, die nicht zu berühren, zu kosten und anzufassen sind, offen gelassen.