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Titel: Bibel - Teil 29845/31169: 1. Timotheus 5, 16: Wenn aber einer gläubigen Frau Witwen anbefohlen sind, so versorge sie diese, die Gemeinde aber soll nicht beschwert werden, damit sie für die rechten Witwen sorgen kann....
Autor: Bible
Bibelstelle: 1. Timotheus 5, 16 (Erster Timotheusbrief)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Hinweis(e): Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung - Neues Testament und Psalmen
Copyright © 2011 Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.
Seiten: 1
ID: 54005016
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984: Wenn aber einer gläubigen Frau Witwen anbefohlen sind, so versorge sie diese, die Gemeinde aber soll nicht beschwert werden, -a-damit sie für die rechten Witwen sorgen kann. -a) Apostelgeschichte 6, 1.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Revidierte Elberfelder 1985/1986: Wenn eine Gläubige Witwen hat, leiste sie ihnen Hilfe, und die Gemeinde-1- werde nicht belastet, damit sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. -1) o: Versammlung.
Schlachter 1952: Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Schlachter 1998: Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so soll er sie versorgen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Schlachter 2000 (05.2003): Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so soll er sie versorgen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Zürcher 1931: Wenn eine Gläubige Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, soll sie ihnen Hilfe leisten, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit sie den wirklichen Witwen Hilfe leisten kann.
Luther 1912: So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
Luther 1912 (Hexapla 1989): So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
Luther 1545 (Original): So aber ein gleubiger oder gleubiginne Widwen hat, der versorge dieselbigen, vnd lasse die gemeine nicht beschweret werden, Auff das die so rechte Widwen sind, mügen gnug haben.
Luther 1545 (hochdeutsch): So aber ein Gläubiger oder Gläubigin Witwen hat, der versorge dieselbigen und lasse die Gemeinde nicht beschweret werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
Neue Genfer Übersetzung 2011: 'Um diesen Punkt zusammenzufassen:' Wenn eine gläubige Frau Witwen 'in ihrer Familie' hat, soll sie ihnen zur Seite stehen. Dadurch ist die Gemeinde entlastet und kann den Witwen helfen, die wirklich hilfsbedürftig sind.
Albrecht 1912/1988: Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne*.
Meister: Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, soll er ihnen beistehen, und die Gemeinde soll nicht beschwert werden, damit sie denen, die wirklich Witwen sind, beistehe. -V. 3.5.
Menge 1949 (Hexapla 1997): Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Nicht revidierte Elberfelder 1905: Wenn ein Gläubiger oder-1- eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. -1) mehrere lassen fehlen: ein Gläubiger oder.++
Revidierte Elberfelder 1985-1991: Wenn eine Gläubige Witwen hat, -imp-leiste sie ihnen Hilfe, und die Gemeinde-1- werde nicht -imp-belastet, damit sie denen -ka-Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. -1) o: Versammlung.
Robinson-Pierpont (01.12.2022): Wenn ein bestimmter Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, soll er sie unterstützten, und nicht der Versammlung zur Last fallen, damit sie die wirklichen Witwen unterstützen kann.
Interlinear 1979: Wenn eine Gläubige hat Witwen, stehe sie bei ihnen, und nicht soll belastet werden die Gemeinde, damit den wirklichen Witwen sie beistehen kann.
NeÜ 2024: Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022): Wenn jemand - ein Gläubiger (oder eine Gläubige) - Witwen hat, soll er ihnen aus der Not helfen; und man lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit sie denen aus der Not helfe, die wirkliche Witwen sind.
-Parallelstelle(n): 1. Timotheus 5, 3*
English Standard Version 2001: If any believing woman has relatives who are...
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