Bibel - Teil 29845/31169: 1. Timotheus 5, 16: Wenn aber einer gläubigen Frau Witwen anbefohlen sind, so versorge sie diese, die Gemeinde aber soll nicht beschwert werden, damit sie für die rechten Witwen sorgen kann....
Wenn aber einer gläubigen Frau Witwen anbefohlen sind, so versorge sie diese, die Gemeinde aber soll nicht beschwert werden, -a-damit sie für die rechten Witwen sorgen kann. -a) Apostelgeschichte 6, 1.
Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Wenn eine Gläubige Witwen hat, leiste sie ihnen Hilfe, und die Gemeinde-1- werde nicht belastet, damit sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. -1) o: Versammlung.
Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so soll er sie versorgen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so soll er sie versorgen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Wenn eine Gläubige Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, soll sie ihnen Hilfe leisten, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit sie den wirklichen Witwen Hilfe leisten kann.
So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
So aber ein gleubiger oder gleubiginne Widwen hat, der versorge dieselbigen, vnd lasse die gemeine nicht beschweret werden, Auff das die so rechte Widwen sind, mügen gnug haben.
So aber ein Gläubiger oder Gläubigin Witwen hat, der versorge dieselbigen und lasse die Gemeinde nicht beschweret werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
'Um diesen Punkt zusammenzufassen:' Wenn eine gläubige Frau Witwen 'in ihrer Familie' hat, soll sie ihnen zur Seite stehen. Dadurch ist die Gemeinde entlastet und kann den Witwen helfen, die wirklich hilfsbedürftig sind.
Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne*.
Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, soll er ihnen beistehen, und die Gemeinde soll nicht beschwert werden, damit sie denen, die wirklich Witwen sind, beistehe. -V. 3.5.
Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
Wenn ein Gläubiger oder-1- eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. -1) mehrere lassen fehlen: ein Gläubiger oder.++
Wenn eine Gläubige Witwen hat, -imp-leiste sie ihnen Hilfe, und die Gemeinde-1- werde nicht -imp-belastet, damit sie denen -ka-Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind. -1) o: Versammlung.
Wenn ein bestimmter Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, soll er sie unterstützten, und nicht der Versammlung zur Last fallen, damit sie die wirklichen Witwen unterstützen kann.
Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen.
Wenn jemand - ein Gläubiger (oder eine Gläubige) - Witwen hat, soll er ihnen aus der Not helfen; und man lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit sie denen aus der Not helfe, die wirkliche Witwen sind. -Parallelstelle(n): 1. Timotheus 5, 3*