mit der Lehre von Waschungen-1-, von der Handauflegung, der Totenauferstehung und dem ewigen Gericht. -1) hier wird von jüd. Waschungen geredet (gr. -+baptismos-, vgl. dasselbe Wort in Hebräer 9, 10), nicht von Taufen (gr. -+baptisma-).++
über die Bedeutung der Taufe im Unterschied zu anderen Waschungen und über die Handauflegung, über die Auferstehung der Toten und über das letzte Gericht mit seinem ewig gültigen Urteil.
mit der Belehrung über Taufen** und Handauflegung-a-, über Totenauferstehung und ewiges Gericht-1-. -1) das Gericht heißt ewig, weil sein Urteilsspruch ewig gültig ist. a) Apostelgeschichte 8, 14-17; 19, 1-6.
Ihr braucht keine weitere Unterweisung über ‹die Bedeutung der Taufe im Unterschied zu anderen› Waschungen, über die Handauflegung, die Auferstehung der Toten und das letzte Gericht mit seinem ewig gültigen Urteil.
[mit] der Lehre von Tauchwaschungen(a), auch vom Händeauflegen, auch von der Auferstehung der Toten und vom ewigen Gericht. -Fussnote(n): (a) Das entsprechende gr. Wort (baptismos) bezieht sich nicht auf jedes beliebige Waschen, sondern auf eine im Gesetz vorgeschriebene spezielle Form davon. Josephus (Ant. 18, 5, 2) gebraucht es auch für die Taufe des Christusvorläufers Johannes. -Parallelstelle(n): Tauchwaschungen Hebräer 9, 10; 2. Mose 30, 19-21; 3. Mose 14, 8.9; Händeauflegen 3. Mose 1, 4; Auferstehung Jesaja 26, 19; Daniel 12, 2; Gericht Hebräer 9, 27*