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Titel: Bibel - Teil 30181/31169: Hebräer 9, 10: Dies sind nur äußerliche Satzungen über Speise und Trank und verschiedene Waschungen, die bis zu der Zeit einer besseren Ordnung auferlegt sind. -
Autor: Bible
Bibelstelle: Hebräer 9, 10 (Hebräerbrief)
Sprache: deutsch (deutsche, deutscher, deutsches, Deutschland, Österreich, Schweiz)
Kategorie: Bibel
Hinweis(e): Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung - Neues Testament und Psalmen
Copyright © 2011 Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.
Seiten: 1
ID: 58009010
Verfügbare Version(en): 
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Schlüsselworte:
Luther 1984: Dies sind nur äußerliche Satzungen über -a-Speise und Trank und verschiedene -b-Waschungen, die bis zu der Zeit einer besseren Ordnung auferlegt sind. -a) 3. Mose 11. b) 4. Mose 19.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): Sie sind ja neben den (Verordnungen über) Speisen, Getränke und mancherlei Waschungen ebenfalls nur als fleischliche-1- Satzungen-2- bis zu der Zeit auferlegt, wo etwas Besseres-3- in Geltung tritt. -1) = äußerliche. 2) o: Verordnungen. 3) = die richtige Ordnung.
Revidierte Elberfelder 1985/1986: Es sind nur Speisen-a- und Getränke und verschiedene Waschungen-b-, Satzungen des Fleisches-c-, die bis auf die Zeit einer rechten Ordnung auferlegt sind-d-. -a) Hebräer 13, 9; 3. Mose 11, 2. b) 3. Mose 15, 18; 4. Mose 19, 8; Kolosser 2, 16. c) Hebräer 7, 16. d) Galater 4, 2.
Schlachter 1952: da er sich nur auf Speisen und Getränke und verschiedene Waschungen bezieht, auf fleischliche Verordnungen, welche bis zur Zeit der Zurechtbringung auferlegt sind.
Schlachter 1998: da er sich nur auf Speisen und Getränke und verschiedene Waschungen bezieht und auf Verordnungen des Fleisches, die bis zur Zeit der Neuordnung-1- auferlegt sind. -1) o: der Einführung einer besseren Ordnung.++
Schlachter 2000 (05.2003): der nur aus Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen und aus Verordnungen für das Fleisch, die bis zu der Zeit auferlegt sind, da eine bessere Ordnung eingeführt wird.
Zürcher 1931: (sondern) einzig in bezug auf Speisen und Getränke und mancherlei Waschungen, fleischliche Satzungen, die (nur) bis zur Zeit einer bessern Ordnung auferlegt sind. -Hebräer 13, 9; 3. Mose 11; 4. Mose 19.
Luther 1912: allein mit a) Speise und Trank und mancherlei b) Taufen und äußerlicher Heiligkeit, die bis auf die Zeit der Besserung sind aufgelegt. - a) 3. Mose 11, 2. b) 3. Mose 15, 18; 4. Mose 19, 13.
Luther 1912 (Hexapla 1989): allein mit -a-Speise und Trank und mancherlei -b-Taufen und äußerlicher Heiligkeit, die bis auf die Zeit der Besserung sind aufgelegt. -a) 3. Mose 11, 2. b) 3. Mose 15, 18; 4. Mose 19, 13.
Luther 1545 (Original): allein mit Speise vnd Tranck, vnd mancherley Tauffe vnd eusserlicher Heiligkeit, Die bis auff die zeit der besserung sind auffgelegt.
Luther 1545 (hochdeutsch): allein mit Speise und Trank und mancherlei Taufen und äußerlicher Heiligkeit, die bis auf die Zeit der Besserung sind aufgelegt.
Neue Genfer Übersetzung 2011: Bei allen diesen Vorschriften geht es um Äußerlichkeiten -um Fragen des Essens und Trinkens und um eine Vielzahl von rituellen Waschungen-, und sie gelten deshalb auch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine neue und bessere Ordnung eingeführt wird.
Albrecht 1912/1988: Ebenso wie die Bestimmungen über Speisen-a- und Getränke und die verschiedenen Waschungen-b- gehören sie-1- zu den Vorschriften, die nur die Verhältnisse des äußern Lebens regeln und die bis zu der Zeit gelten, wo eine bessere Ordnung eingeführt wird*. -1) die Gaben und Opfer (V. 9). a) z.B. 3. Mose 11, 1-47. b) vgl. 2. Mose 29, 4; 3. Mose 14, 1ff; 4. Mose 19, 13.
Meister: allein zu Speisen-a- und Getränken und verschiedenen Waschungen-b-, Rechtssatzungen des Fleisches-c-, die bis zur Zeit des Gerademachens zu beobachten sind. -a) 3. Mose 11, 2; vergleiche Römer 14, 17; Kolosser 2, 16.20.21. b) 4. Mose 19, 7; Vers(e) 10. c) Hebräer 7, 16.
Menge 1949 (Hexapla 1997): Sie sind ja neben den (Verordnungen über) Speisen, Getränke und mancherlei Waschungen ebenfalls nur als fleischliche-1- Satzungen-2- bis zu der Zeit auferlegt, wo etwas Besseres-3- in Geltung tritt. -1) = äußerliche. 2) o: Verordnungen. 3) = die richtige Ordnung.
Nicht revidierte Elberfelder 1905: (welcher) allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen (besteht), (in) Satzungen-1- des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung. -1) TR: und (in) Satzungen.++
Revidierte Elberfelder 1985-1991: Es sind nur - neben Speisen-a- und Getränken und verschiedenen Waschungen-b- - Satzungen des Fleisches-c-, die bis zur Zeit einer richtigen Ordnung -ptp-auferlegt sind-d-. -a) Hebräer 13, 9; 3. Mose 11, 2. b) 3. Mose 15, 18; 4. Mose 19, 8; Kolosser 2, 16. c) Hebräer 7, 16. d) Galater 4, 2.
Robinson-Pierpont (01.12.2022): nur Rechtssatzungen (des) Fleisches über Speisen und Getränke und verschiedene Waschungen, die bis zum Zeitpunkt der Verbesserung auferlegt sind.
Interlinear 1979: nur aufgrund von Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen, Satzungen Fleisches, bis zur Zeit richtigen Ordnung auferlegte.
NeÜ 2024: Denn diese Vorschriften beziehen sich auf Essen und Trinken und rituelle Waschungen, also auf äußere Bestimmungen, die nur so lange gelten, bis eine neue und bessere Ordnung eingeführt wird.
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